Anmeldung für Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist

Die Anmeldung neuzugewanderter Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, erfolgt über das Landesamt für Schule und Bildung unter folgendem Link:

https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung

Zuzug/Schulwechsel

Wenn Sie von einer anderen Schule an unsere Schule wechseln möchten, nehmen Sie am besten Kontakt per E-Mail zu uns auf. Darin schildern Sie kurz Ihr Anliegen und senden das ausgefüllte Formular Anmeldung nach Schulwechsel. Die Schulleitung setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und wird alles Weitere mit Ihnen besprechen.


Schulanmeldung für die Klasse 1 im Schuljahr 2027/2028

11.06.2026

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,*)

die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028 ist am 03.09.2026, 12 bis 16 Uhr, sowie am 08.09.2026, 14 bis 18 Uhr, an der Afra-Grundschule möglich.

Es können grundsätzlich alle Kinder angemeldet werden, die im Stadtgebiet Meißen**) wohnen.

Neben den Personalien sind auch freiwillige Angaben sowie wichtige Hinweise und Wünsche aufzunehmen.

Wir halten Ihre Wahl für das Fach Religion (evangelisch oder katholisch) oder das Fach Ethik fest.

Der Übergang in die Grundschule soll für Ihr Kind nahtlos verlaufen. Dabei helfen die Entwicklungsberichte der Kindertagesstätte. Auch der Austausch mit der Erzieherin gibt wertvolle Informationen. Bei der Betreuung der Schulanfangskinder kooperieren wir mit den anderen Grundschulen der Stadt Meißen. Bitte geben Sie dafür Ihre schriftliche Einwilligung.

Die Schulanmeldung, die Information über die Erhebung personenbezogener Daten und die Einwilligung können Sie unten herunterladen. Tragen Sie die Angaben bitte in Druckschrift ein. Alle Elternteile müssen unterschreiben. Ein Elternteil kommt zur Anmeldung in die Schule.

Sie können die Unterlagen auch am Tag der Anmeldung bei uns erhalten, gemeinsam ausfüllen und unterschreiben.

Bitte bringen Sie außerdem folgende wichtige Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis; Kinderreisepass etc.),
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Eltern,
  • Impfausweis (Nachweis Masernschutz)
  • bei getrenntlebenden Eltern*) eine schriftliche Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten (oder Aufnahmeantrag und Einverständniserklärung im Original unterschrieben) bzw.
  • ein aktueller Nachweis für das alleinige Sorgerecht.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Eltern wie wir viele Fragen zur Schulaufnahme. Wir nehmen uns in den Anmeldegesprächen für die Beantwortung gern Zeit und bitten Sie, dafür auch Wartezeiten einzuplanen. Vielen Dank.

Weitere Fragen beantworten wir gern auch telefonisch.

Mit freundlichen Grüßen

Henryk Hambsch, Schulleiter

*) Eltern im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes sind die Personensorgeberechtigten

**) Satzung zur Feststellung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Meißen (Schulbezirkssatzung), vom 08.04.2024. Ausnahme § 3: Eltern der Ortsteile Winkwitz, Rottewitz und Proschwitz melden ihr Kind in der Grundschule Zadel an.

PDF-Downloads:

Information zum Aufnahmeverfahren

Sehr geehrte Eltern*),

die Grundschulen der Stadt Meißen haben einen gemeinsamen Schulbezirk**). Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an der Afra-Grundschule anmelden.

Für den Fall, dass die Anmeldungen die Kapazität der Afra-Grundschule übersteigen, muss ein Auswahlverfahren erfolgen.
Die Auswahl der Schüler erfolgt auf Grundlage folgender sachgerechter Kriterien.

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien ergibt sich wie folgt:

1) Unzumutbare Härte
Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen.

2) Unzumutbar langer Schulweg
Ein unzumutbar langer Schulweg besteht für Kinder, die für den einfachen Schulweg (Wohnung bis Schule) bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule benötigen. Eine Prüfung und Anwendung dieses Kriteriums erfolgt nur dann, wenn der Schulweg an die angemeldete Schule unter 45 Minuten liegt!

3) Geschwisterkinder
Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben.

4) Wohnortnähe
Der Schulweg wird mit dem Routenplaner für google maps für Fußgänger ermittelt.

Das Losverfahren entscheidet, wenn nach Anwendung der Kriterien bei gleicher Wohnortnähe die Plätze nicht ausreichen. Sie können bereits zur Schulanmeldung, jedoch spätestens bis zum 30. Oktober 2026 schriftlich zur Auswahl der Kriterien bzw. zur persönlichen Situation Ihres Kindes Stellung nehmen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Losverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Grundschule der Stadt Meißen. Dafür können Sie bei der Schulanmeldung eine zweite und dritte Wunschschule angeben. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie zeitgleich mit der Ablehnung eine Aufnahmebestätigung der anderen Schule. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

Falls nach Abschluss des Verfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Auswahlverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.

*) Eltern im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes sind die Personensorgeberechtigten

**) Eltern der Ortsteile Winkwitz, Rottewitz und Proschwitz melden ihr Kind gemäß der Zweckvereinbarung der Stadt Meißen mit der Gemeinde Diera-Zehren in der Grundschule Zadel an.


Hinweis:

Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September 2026 zu statistischen Zwecken mit.
Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind an einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes zur Schulaufnahmeuntersuchung an. Die Anmeldung zur Schulaufnahmeuntersuchung kann gleichzeitig mit der im vorstehenden Absatz genannten Mitteilung durch die Eltern erfolgen.