Anmeldung für Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist
Die Anmeldung neuzugewanderter Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, erfolgt über das Landesamt für Schule und Bildung unter folgendem Link:
https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung
Zuzug/Schulwechsel
Wenn Sie von einer anderen Schule an unsere Schule wechseln möchten, nehmen Sie am besten Kontakt per E-Mail zu uns auf. Darin schildern Sie kurz Ihr Anliegen und geben eine Telefonnummer für einen Rückruf an. Die Schulleitung setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und besprechen alles Weitere.
Schulanmeldung für die Klasse 1 im Schuljahr 2026/2027
03.07.2025
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,*)
die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027 ist am 28. August 2025, 12 bis 16 Uhr, sowie am 2. September 2025, 14 bis 18 Uhr, an der Afra-Grundschule möglich.
An der Afra-Grundschule können alle Kinder angemeldet werden, die im Stadtgebiet Meißen wohnen. Bitte beachten Sie die unten stehende Information zum Aufnahmeverfahren.
Neben den Personalien sind auch freiwillige Angaben sowie wichtige Hinweise und Wünsche aufzunehmen.
Wir halten Ihre Wahl für das Fach Religion (evangelisch oder katholisch) oder Ethik fest.
Der Übergang in die Grundschule soll für Ihr Kind nahtlos verlaufen. Dabei helfen die Entwicklungsberichte der Kindertagesstätte. Auch der Austausch mit der Erzieherin gibt wertvolle Informationen. Künftig wollen wir bei der Betreuung der Schulanfangskinder mit den anderen Grundschulen der Stadt Meißen kooperieren. Bitte geben Sie dafür Ihre schriftliche Einwilligung.
Die Schulanmeldung, die Information über die Erhebung personenbezogener Daten und die Einwilligung können Sie unten herunterladen. Tragen Sie die Angaben bitte in Druckschrift ein. Alle Elternteile müssen unterschreiben. Ein Elternteil kommt zur Anmeldung in die Schule.
Sie können die Unterlagen auch am Tag der Anmeldung bei uns erhalten, gemeinsam ausfüllen und unterschreiben.
Bitte bringen Sie außerdem folgende wichtige Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis; Kinderreisepass etc.),
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Eltern,
- Impfausweis (Nachweis Masernschutz)
- bei getrenntlebenden Eltern*) eine schriftliche Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten (oder Aufnahmeantrag und Einverständniserklärung im Original unterschrieben) bzw.
- ein aktueller Nachweis für das alleinige Sorgerecht.
Nach unserer Erfahrung haben die meisten Eltern wie wir viele Fragen zur Schulaufnahme. Wir nehmen uns in den Anmeldegesprächen für die Beantwortung gern Zeit und bitten Sie, dafür auch Wartezeiten einzuplanen. Vielen Dank.
Weitere Fragen beantworten wir gern auch telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen
Henryk Hambsch, Schulleiter
*) Eltern im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes sind die Personensorgeberechtigten
PDF-Downloads:
- Schulanmeldung und Information über die Erhebung personenbezogener Daten
- Einwilligung
- Information Aufnahmeverfahren
Hinweis:
Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September 2025 zu statistischen Zwecken mit.
Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind an einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes zur Schulaufnahmeuntersuchung an. Die Anmeldung zur Schulaufnahmeuntersuchung kann gleichzeitig mit der im vorstehenden Absatz genannten Mitteilung durch die Eltern erfolgen.