Wir bitten Schulkinder, deren Eltern sowie die Kolleginnen und Kollegen aus Schule und Hort die schul- und hortinternen Informationen an der LernSax-Pinnwand zu lesen. Hier werden nur allgemeine Informationen gegeben.


Hinweise zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026

07.08.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,*)

die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026 ist am 27. August 2024, 14 bis 18 Uhr, sowie am 5. September 2024, 12 bis 16 Uhr, an der Afra-Grundschule möglich.

An der Afra-Grundschule können alle Kinder angemeldet werden, die im Stadtgebiet Meißen wohnen. Bitte beachten Sie die unten stehende Information zum Aufnahmeverfahren.

Neben den Personalien sind auch freiwillige Angaben sowie wichtige Hinweise und Wünsche aufzunehmen.

Wir halten Ihre Wahl für das Fach Religion (evangelisch oder katholisch) oder Ethik fest.

Der Übergang in die Grundschule soll für Ihr Kind nahtlos verlaufen. Dabei helfen die Entwicklungsberichte der Kindertagesstätte. Auch der Austausch mit der Erzieherin gibt wertvolle Informationen. Künftig wollen wir bei der Betreuung der Schulanfangskinder mit den anderen Grundschulen der Stadt Meißen kooperieren. Bitte geben Sie dafür Ihre schriftliche Einwilligung.

Die Schulanmeldung, die Information über die Erhebung personenbezogener Daten und die Einwilligung können Sie unten herunterladen. Tragen Sie die Angaben bitte in Druckschrift ein. Alle Elternteile müssen unterschreiben. Ein Elternteil kommt zur Anmeldung in die Schule.

Sie können die Unterlagen auch am Tag der Anmeldung bei uns erhalten, gemeinsam ausfüllen und unterschreiben.

Bitte bringen Sie außerdem folgende wichtige Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis; Kinderreisepass etc.),
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Eltern,
  • Impfausweis (Nachweis Masernschutz)
  • bei getrenntlebenden Eltern*) eine schriftliche Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten (oder Aufnahmeantrag und Einverständniserklärung im Original unterschrieben) bzw.
  • ein aktueller Nachweis für das alleinige Sorgerecht.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Eltern wie wir viele Fragen zur Schulaufnahme. Wir nehmen uns in den Anmeldegesprächen für die Beantwortung gern Zeit und bitten Sie, dafür auch Wartezeiten einzuplanen. Vielen Dank.

Weitere Fragen beantworten wir gern auch telefonisch.

Mit freundlichen Grüßen

Henryk Hambsch, Schulleiter

*) Eltern im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes sind die Personensorgeberechtigten

PDF-Downloads:

Hinweis:

Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September 2024 zu statistischen Zwecken mit.
Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind an einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes zur Schulaufnahmeuntersuchung an. Die Anmeldung zur Schulaufnahmeuntersuchung kann gleichzeitig mit der im vorstehenden Absatz genannten Mitteilung durch die Eltern erfolgen.